* IGeL sind nach gesetzlicher Definition Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie sind dennoch je nach Fall/Patient ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar. Diese Leistungen sind vom Patienten selbst zu tragen. Die Preise basieren auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).